Entwurfsmodus

Diese Seite ist noch nicht veröffentlicht.

Bitte gib das Passwort ein, um eine Vorschau anzusehen.

Hinsch | Digitalberatung

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026 · Maximilian Hinsch, Hinsch | Digitalberatung, Haydnstraße 32a, 22761 Hamburg

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Maximilian Hinsch, Hinsch | Digitalberatung, Haydnstraße 32a, 22761 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
  2. Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB ist ausgeschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  4. Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass jeweils erneut auf sie hingewiesen werden müsste.

§ 2 Leistungsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Digitalberatung und Prozessautomatisierung, insbesondere:
    • Analyse und Konzeption von Automatisierungslösungen für Unternehmensprozesse
    • Implementierung von Workflow-Automatisierungen (Done-For-You)
    • Integration von Software-Tools und API-Anbindungen
    • Beratung zur digitalen Transformation und Prozessoptimierung
    • Schulungen und Einweisungen in implementierte Lösungen
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen, sofern dies der Leistungsqualität nicht abträglich ist und keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegen­stehen.
  4. Soweit nicht ausdrücklich als Ergebnisverantwortung vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung (Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB), nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich (inkl. E-Mail) annimmt und der Auftragnehmer die Auftragsannahme schriftlich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
  3. Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern nicht anders angegeben.
  4. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplan führen.

§ 4 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot keine abweichende Fälligkeit vereinbart wurde.
  3. Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über 2.000 € netto ist eine Anzahlung von 50 % des Projektpreises bei Vertragsabschluss fällig, sofern nicht anders vereinbart.
  4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Reisekosten, Spesen und Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet, sofern im Angebot nicht pauschal inkludiert.
  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Stunden- oder Tagessätze mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zum Ende eines Kalenderquartals anzupassen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für Entscheidungen und die Freigabe von Zwischenergebnissen bevollmächtigt ist.
  3. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
  4. Der Auftraggeber ist für die Sicherstellung der rechtlichen Zulässigkeit der verarbeiteten Daten sowie für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten in seinem Bereich selbst verantwortlich.

§ 6 Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntgewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt — insbesondere Geschäftsdaten, Kundenlisten, technische Konzepte und Preisstrukturen.
  3. Die Geheimhaltungspflicht besteht während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre nach Vertragsende fort.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber in allgemeiner Form (Name, Branche, Art der Leistung) als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Dokumentationen, Workflows, Skripte und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck ein.
  3. Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  4. Eingesetzte Open-Source-Software, Dritt-Tools und Plattformen unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter, über die der Auftragnehmer den Auftraggeber informiert.

§ 8 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
  2. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Wert der Vergütung, die der Auftraggeber für die konkrete Leistung gezahlt hat.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Schäden durch den Einsatz von Drittsoftware und -diensten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die dauerhafte Verfügbarkeit, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit von Drittanbieter-Plattformen (z. B. Automatisierungstools, APIs, Cloud-Dienste), auf die sich implementierte Lösungen stützen.
  5. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch mangelnde Datensicherung beim Auftraggeber entstehen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Projektverträge beginnen mit dem vereinbarten Starttermin und enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistungen bzw. dem vereinbarten Projektende.
  2. Laufende Retainer- oder Beratungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen um mehr als 30 Tage in Verzug ist.
  4. Bei Kündigung oder vorzeitiger Beendigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Aufwendungen vom Auftraggeber zu vergüten.

§ 10 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
  2. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält und diese im Auftrag verarbeitet, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
  3. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

Hinweis: Diese AGB stellen eine Standardgrundlage dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Absicherung empfehlen wir die Prüfung durch einen Rechtsanwalt.

Startseite · Impressum · Datenschutzerklärung